Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und monatlich – sofern nicht in der Zulassung bzw. Bauartgenehmigung eine andere Frist angegeben ist – auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Diese Funktionsprüfung kann durch jeden Eingewiesenen nach den Prüfvorgaben erfolgen. Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Diese jährliche Prüfung/Wartung darf nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.
Funktionsprüfung monatlich/alle 3 Monate (durch eingewiesene Person)
Die Funktionsprüfung umfasst die Überprüfung
- der Handauslösung
- der Brandmelder durch Simulation der Brandkenngröße (Rauchmelder mit Prüfaerosol / Wärmemelder mit Wärme)
- ob der Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschluss nach dem Auslösen zum selbsttätigen Schließen freigegeben wird
- der Rückstellung der Brandmelder aus dem Alarmzustand
- ob Umgebungseinflüsse die Funktion der Anlage beeinträchtigen
- ob die Nutzung im unmittelbaren Umfeld der Feststellanlage negative Einflüsse auf diese ausübt (z. B. Staub / Wasserdampf)
- ob die Funktion der Feststellanlage durch bauliche Änderungen oder Wechselwirkungen mit anderen Gewerken beeinflusst wird.
Jährliche Prüfung und Wartung (durch Fachkraft)
Die jährliche Wartung beinhaltet alle Elemente einer Funktionsprüfung und zusätzlich folgende Elemente:
- Überprüfung der Übereinstimmung der Dokumentation und der bauaufsichtlichen Zulassung
- Reinigen der funktionsrelevanten Bestandteile der Feststellanlage
- Vorbeugender Austausch von Bestandteilen der Feststellanlage nach Herstellerangaben
- Überprüfung der Feststellanlage bei Energieausfall
- Überprüfung der Auslösung der Feststellanlage bei Entfernen eines Brandmelders
Alle Prüfungen und Wartungen müssen dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen müssen beim Betreiber der Feststellanlage hinterlegt werden.