Ja, der Einsatz ist in vielen Fällen möglich – erfordert aber eine sorgfältige Planung und Prüfung des gesamten Türsystems. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt:
Planung und Ausführung mit dem Öffnungsbegrenzer TBP 10-29
Für den Türöffnungsbegrenzer TBP 10-29 gibt es derzeit keine eigenen CE-Normen oder allgemein gültigen Grenzwerte, die genau festlegen, welche Dämpfkräfte an Türen in Flucht- und Rettungswegen erlaubt sind.
Kurzbericht vom PfB – Prüfzentrum für Bauelemente: Nachweis der Dämpfungskraft und Dauerfunktion
Deshalb wurde die Dämpfungskraft der Türöffnungsbegrenzer TBP 10-29 in Abhängigkeit des Drehwinkels bei unterschiedlichen Öffnungsgeschwindigkeiten geprüft, in Anlehnung an bestehende DIN EN Normen zur Bedienkraft von Türen (Standard, Barrierefreiheit, Flucht/Panik/Notfall).
Zusätzlich wurde eine Dauerfunktionsprüfung nach EN 1191 mit 200.000 Zyklen erfolgreich durchgeführt.
Der Prüfbericht liefert nun belastbare Daten zur Dämpfungskraft sowie Dauerfunktion und bietet eine Grundlage für die Planung solcher Projekte. Alle Details dazu finden Sie im Kurzbericht.
Wichtig beim Einsatz von Türöffnungsbegrenzern in Flucht- und Rettungswegen: Das gesamte Türsystem muss betrachtet werden
Wichtig ist jedoch, wie auch im Prüfbericht vermerkt ist, dass immer das gesamte Türsystem betrachtet wird:
- Türblatt
- Bänder
- Dichtungen
- Türschließer
- weitere Bauteile
Nur durch die Betrachtung des gesamten Systems kann im Einzelfall sichergestellt werden, dass alle Anforderungen, zum Beispiel aus den Arbeitsstättenrichtlinien oder zur Barrierefreiheit, projektspezifisch erfüllt werden.
Unsere Kundenberater unterstützen Sie bei der Planung und Auslegung gerne persönlich. Kontaktieren Sie uns einfach!
