Vorschriften zu Brandmeldern
Unterscheidung der Melder nach der Montageposition
Im Nachfolgenden wird immer wieder von Deckenmeldern und Sturzmeldern gesprochen. Sie unterscheiden sich lediglich durch die Montageposition. Es sind keine unterschiedlichen Melder.
Wo die Melder montiert werden (an der Decke oder direkt am Türsturz) hängt u.a. vom Abstand zwischen Türoberkante und Decke sowie der Art des Brandschutzabschlusses ab.
Deckenmelder
- Deckenmelder sollten ummittelbar unterhalb der Deckenunterfläche über der lichten Türöffnung angebracht werden – auf beiden Seiten mindestens einer.
- Der waagrechte Abstand der Melder von der Wand sollte mindestens 0,5 m und höchstens 2,5 m betragen.
- Ist der Abstand der Decke zur lichten Öffnung größer als 5 m, sollen Melder entsprechend an Kragarmen, Länge 0,5 m, und mindestens 3,5 m über der Öffnung angebracht werden.
Sonderregelungen für Deckenmelder bei Unterdecken
Sind in einem Raum Unter- bzw. Zwischendecken eingezogen, so sind folgende Punkte zu klären:
- Ist die Unterdecke rauchdurchlässig?
- Ist die Unterdecke rauchundurchlässig?
- Wo entsteht zuerst die größte Rauchkonzentration?
Sturzmelder
- Liegt die Untersicht der Decke auf einer oder beiden Seiten der Öffnung mehr als 1,0 m über der Oberkante der lichten Öffnung, so muss mindestens 1 Sturzmelder zusätzlich montiert werden.
Dieser wird direkt an der Wand über der lichten Türöffnung und max. 0,1 m über der Sturzunterkante angebracht. Für eine einfache Montage liefert DICTATOR den Montagewinkel, Bestell-Nr. 040570. - Ist die lichte Öffnung nicht breiter als 3,0 m und wird sie durch eine Drehflügeltür verschlossen, so genügt es, nur einen Sturzmelder anstelle von zwei Deckenmeldern anzubringen, wenn die Untersicht der Decke auf beiden Seiten nicht mehr als 1,0 m über der Oberkante der zu schützenden Öffnung liegt.
Sonderregelung bei Drehflügeltüren
Abbildung zu Punkt 2
Bei zweiflügeligen Drehtüren muss die Montage sowohl der Sturz- als auch Deckenmelder über dem Gangflügel erfolgen.
Erfassungsbereich/Wirkungsradius der Brandmelder
Es wird davon ausgegangen, dass jeder Brandmelder Feuer oder Rauch in einem Bereich von 2 m in jeder Richtung erfasst.
Ist die Öffnungsbreite der Türöffnung größer als 4 m, werden daher weitere Melder oder Melderpaare erforderlich:
- Öffnungsbreite > 4 Meter: doppelte Anzahl an Meldern
- Öffnungsbreite > 8 Meter: dreifache Anzahl an Meldern
- Öffnungsbreite > 12 Meter: vierfache Anzahl an Meldern
- usw.
Maximaler Erfassungsbereich pro Melder
Der Melder erfasst Feuer/Rauch in einem Bereich von 2 Metern in alle Richtungen. Bei einer Öffnungsbreite bis zu 4 Metern reichen daher die einfache Menge an Decken- und Sturzmeldern. Ist die Öffnungsbreite größer, müssen entsprechend mehr Melder montiert werden.
Entscheidungsdiagramm zur Festlegung der benötigen Anzahl von Brandmeldern
Mit Hilfe des untenstehenden Entscheidungsdiagramms können Sie ganz einfach feststellen, wie viele Brandmelder Sie benötigen und ob Sturz-, Deckenmelder oder beides!
Bei Öffnungsbreiten größer 4,0 Meter werden nach EN 14637 zusätzliche Melder erforderlich !
- Öffnungsbreite ist größer 4 Meter -> es ist die doppelte Anzahl an Decken- und Sturzmeldern erforderlich
- Öffnungsbreite ist größer 8 Meter -> es ist die 3-fache Anzahl an Decken- und Sturzmeldern erforderlich
- Öffnungsbreite ist größer 12 Meter -> es ist die 4-fache Anzahl an Decken- und Sturzmeldern erforderlich
- …
Rauch- oder Wärmemelder?
So weit wie möglich sollen Rauchmelder verwendet werden.
Treten bei üblichen Arbeits- oder Herstellungsprozessen Rauch oder Staub auf, so dass die Gefahr besteht, dass Rauchmelder Fehlalarme auslösen, sollen Wärmemelder eingesetzt werden.
An Rauchschutzabschlüssen sollten keine Wärmemelder eingesetzt werden, da Rauch durch einen Wärmemelder nicht erkannt wird und so die Rauchschutzfunktion nicht gegeben ist.