Feststellanlagen – Allgemeine Informationen

Feuer und Rauch können extrem gefährlich sein. Bricht in einem Gebäude ein Brand aus, so kann er sich – wenn nicht entsprechende Vorkehrungen getroffen sind, rasend schnell ausbreiten. Eine Gefahr für die Menschen und natürlich auch das Gebäude und alles, was sich im Gebäude befindet.

Im Brandfall stellen Feuerschutzabschlüsse sicher, dass sich ein Feuer nicht ungehindert im ganzen Gebäude ausbreiten kann. Daher müssen Türen und Tore in Brandabschnittswänden für diesen Zweck geprüft und zugelassen werden sowie laut Vorschrift selbstschließend sein.

Problematik:

In vielen Gebäuden ist es notwendig, einen Feuerschutzabschluss oder Rauchschutzabschluss (zeitweise) offen zu halten.

Immer noch viel zu oft sieht man in der Praxis, dass Türen durch Keile oder sonstige Gegenstände in der geöffneten Position gehalten werden. ABER: auf diese Art offen gehaltene Türen lassen nicht nur Personen oder Waren einfach passieren, sondern im Brandfall auch Rauch und Feuer.

Daher muss sichergestellt werden, dass Türen und Tore in Brandabschnitten so offen gehalten werden, dass sie im Brandfall immer sofort selbsttätig schließen.

Warum Feststellanlagen
Brandschutztür Feststellung Keil

Lösung:

Feststellanlagen halten Türen und Tore im Normalbetrieb offen und sorgen gleichzeitig im Brandfall dafür, dass sie automatisch schließen.

Eine Feststellanlage setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Energieversorgung und Auslösevorrichtung (1): Die Zentrale ist das Herzstück der Feststellanlage. Sie stellt die 24-VDC-Stromversorgung der Komponenten sicher und wertet die Brandmelder aus.
  • Brandmelder (2): Rauch- und/oder Wärmemelder melden einen Brandfall sofort an die Zentrale weiter und sorgen damit für die sichere Auslösung der Feststellanlage. Für die Verwendung von Wärmemeldern sind ggf. gesonderte Vorschriften zu beachten.
    Die erforderliche Anzahl der Brandmelder und ihre Montagepositionen sind nach den Vorschriften im jeweiligen Land zu bestimmen.
  • Feststellvorrichtung: Ein Elektrohaftmagnet (3) mit dazugehöriger Ankerplatte (4) hält die Tür oder das Tor offen. Im Alarmfall oder bei Drücken eines Handauslösetasters gibt der Magnet die Tür/das Tor zum selbsttätigen Schließen frei.
  • Handauslösetaster (5): Eine Feststellanlage muss unabhängig von den Brandmeldern auch von Hand auszulösen sein. Zum einen, um die Funktion der Feststellvorrichtung zu prüfen und zum anderen, um den Feuerschutzabschluss zu schließen, wenn der Betriebsablauf keine Offenhaltung mehr erfordert. Dafür wird ein separater Handauslösetaster montiert. Wichtig ist, dass der Taster immer gut sichtbar und unmittelbar neben der Tür montiert ist.
  • Audiovisueller Signalgeber (6): Gemäß MVV TB 1 2020. zwingend vorgeschrieben bei: Arbeitsstätte + Tor (Breite >2,5 m, Fläche >6,25m²) oder, wenn die max. zulässige Kraft der Torbewegung größer als 200 N ist, bzw. die Betriebsgeschwindigkeit 0,3 m/s überschreitet.

Der genaue Aufbau der Feststellanlage kann sich von Land zu Land unterscheiden. Für Europa existiert als Norm für Feststellanlagen die EN 14637. Diese Norm ist allerdings noch nicht harmonisiert, so dass nationale Vorschriften wie z.B. in Deutschland die Anforderungen des DIBt, diese teilweise oder komplett ersetzen bzw. ergänzen können.

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