Abnahmeprüfung, Funktionsprüfung und Wartung von Feststellanlagen

Hinweise zur Abnahmeprüfung von Feststellanlagen

Nach dem betriebsfertigen Einbau einer Feststellanlage am Anwendungsort ist deren einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung festzustellen. Sie ist vom Betreiber der Feststellanlage zu veranlassen.

Die Abnahmeprüfung für DICTATOR Feststellanlagen darf nur von Fachkräften der Firma DICTATOR oder von durch DICTATOR autorisierten Fachkräften (z.B. nach erfolgreichem Abschluss eines Brandschutzseminars) oder von Fachkräften einer vom DIBt im Zulassungsverfahren benannten Prüfstelle durchgeführt werden.

Die Abnahmeprüfung muss mindestens die folgenden Punkte umfassen:

  1. Es ist zu überprüfen, dass die eingebauten Geräte der Feststellanlage mit den in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung angegebenen Geräten übereinstimmen.
  2. Es ist zu prüfen, ob die Kennzeichnung der eingebauten Geräte mit der in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung angegebenen Kennzeichnung übereinstimmt.
  3. Das Zusammenwirken aller Geräte ist anhand der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuprüfen, wobei die Auslösung sowohl durch Simulation der dem Funktionsprinzip der Melder zugrundeliegenden Brandkenngröße als auch von Hand erfolgen muss.
  4. Es ist zu prüfen, ob der Abschluss zum selbsttätigen Schließen freigegeben wird, wenn die Feststellanlage funktionsunfähig wird (z.B. durch Entfernen eines Melders oder durch Ausfall der Netzstromversorgung).
Zertifikat Feststellanlagen Seminar

Nach erfolgreicher Abnahmeprüfung ist vom Betreiber in unmittelbarer Nähe des Abschlusses an der Wand ein vom Hersteller der Feststellanlage zu lieferndes Schild in der Größe 105 mm x 52 mm dauerhaft anzubringen, mit der Aufschrift:

Feststellanlage

Nummer der Zulassung / Bauartgenehmigung
Abnahme durch…
(Firmenzeichen sowie Monat und Jahr der Abnahme)

Dem Betreiber ist über die erfolgreiche Abnahmeprüfung eine Bescheinigung auszustellen; sie ist beim Betreiber aufzubewahren.

Abnahmeschild Feststellanlagen

Hinweise zu Prüfung und Wartung von Feststellanlagen

Funktionsprüfung monatlich/alle 3 Monate

Die Funktionsprüfung umfasst die Überprüfung

  • der Handauslösung
  • der Brandmelder durch Simulation der Brandkenngröße (Rauchmelder mit Prüfaerosol / Wärmemelder mit Wärme)
  • ob der Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschluss nach dem Auslösen zum selbsttätigen Schließen freigegeben wird
  • der Rückstellung der Brandmelder aus dem Alarmzustand
  • ob Umgebungseinflüsse die Funktion der Anlage beeinträchtigen
  • ob die Nutzung im unmittelbaren Umfeld der Feststellanlage negative Einflüsse auf diese ausübt (z. B. Staub / Wasserdampf)
  • ob die Funktion der Feststellanlage durch bauliche Änderungen oder Wechselwirkungen mit anderen Gewerken beeinflusst wird.

Jährliche Prüfung und Wartung (Fachkraft)

Die jährliche Wartung beinhaltet alle Elemente einer Funktionsprüfung und zusätzlich folgende Elemente

  • Überprüfung der Übereinstimmung der Dokumentation und der bauaufsichtlichen Zulassung
  • Reinigen der funktionsrelevanten Bestandteile der Feststellanlage
  • Vorbeugender Austausch von Bestandteilen der Feststellanlage nach Herstellerangaben
  • Überprüfung der Feststellanlage bei Energieausfall
  • Überprüfung der Auslösung der Feststellanlage bei Entfernen eines Brandmelders

Alle Prüfungen und Wartungen müssen dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen müssen beim Betreiber der Feststellanlage hinterlegt werden.

Kennzeichnung des Schließbereichs

Der Bereich einer Feststellanlage sollte deutlich sichtbar gekennzeichnet werden:

  • durch Beschriftung
  • Bodenmarkierung
  • oder Ähnliches
Feuerschutzabschluss 'Schließen' Schild
Bodenmarkierung Bereich Feststellanlage